ISG - Internationale Shagya-Araber Gesellschaft

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Terminübersicht - internationale Veranstaltungen mit Shagya-Arabern

Event 

Title:
Araberschau in Farrach/Zeltweg - Österreich
When:
18.06.2011 - 19.06.2011
Kategorie:
ShA Zucht

Description

Araberschau für Shagya-Araber, Anglo-Araber und Partbred-Araber

in 8740 Farrach-Zeltweg auf der Reitanlage des RC Kaltenegger vom 18.-19.06.2011
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Nina Glantschnig, Feldgasse 44/2, 8750 Judenburg. Mobil +43 664/75043448 e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Bankverbindung:
1
Veranstalter:
Organisationsteam Araberschau 2011 Farrach-Zeltweg
unter der Schirmherrschaft des ÖAZV
Termin: 18.-.19. Juni 2011 in 8740 Farrach-Zeltweg
Organisationsleitung:
Kerstin Reinwald & Nina Glanschtnig
Feldgasse 44/2
A-8750 Judenburg
Mobil : +43 (0) 664/3434275, +43 (0) 664/75043448
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Meldeschluss: 20. Mai 2011
Anmeldungen bitte an Nina Glantschnig, Feldgasse 44/2, 8750 Judenburg schicken!
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Partbred-Araber und Anglo-Araber, die einen
Abstammungsnachweis einer anerkannten Züchtervereinigung besitzen und
alle, von der Internationalen Shagya-Araber Gesellschaft (ISG) anerkannten Shagya-Araber,
die zum Zeitpunkt des Nennungsschlusses gemäß ISG-Rahmenzuchtbuchordnung im
Stutbuch einer von der ISG anerkannten Züchtervereinigung eingetragen bzw. registriert sind.
Hengste müssen eintragungsfähig in das Hengstbuch I sein.
Schauklassen:
Für alle Rassen werden für Hengste und Stuten je folgende Klassen gebildet und jeweils
ein Jugend- und ein Seniorenchampionat ausgetragen.
1. 1-jährige Stuten geb. zwischen 01. Jänner 2010 und 31. Dezember 2010
2. 1- jährige Hengste geb. zwischen 01. Jänner 2010 und 31.Dezember 2010
3. 2-jährige Stuten
4. 2-jährige Hengste
5. 3-jährige Stuten
6. 3-jährige Hengste
7. 4 – 6 jährige Stuten
8. 4 – 6 jährige Hengste
9. 7 – 10 jährige Stuten
10. 7 – 10 jährige Hengste
11. 11 – 18 jährige Stuten
12. 11 – 18 jährige Hengste
14. 19 jährige und ältere Stuten
15. 19 jährige und ältere Hengste
16. Wallache ( Dreijährig und Älter für alle Zuchtrichtungen des ÖAZV)
Araberschau für Shagya-Araber, Anglo-Araber und Partbred-Araber
in 8740 Farrach-Zeltweg auf der Reitanlage des RC Kaltenegger vom 18.-19.06.2011
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Richtsystem für die Championate:
Die Championatsvergabe erfolgt nicht analog zu den in der Klasse erzielten Punkten.
Die zwei erstplazierten Pferde jeder Klasse sind Championatsberechtigt. Es wird je
ein Jugendchampion und ein Seniorenchampion der Hengste und Stuten ausgewählt.
Die Championate werden durch alle Richter vergleichend gerichtet.
Ermittelt werden folgende Championatssieger:
Juniorenchampionat Stuten
Ein- bis Dreijährig
Juniorenchampionat Hengste
Ein- bis Dreijährig
Seniorenchampionat Stuten
Vierjährig und Älter
Seniorenchampionat Hengste
Vierjährig und Älter
Die Championate werden nach den beiliegenden Regeln durchgeführt.
Allgemeines Richtsystem:
Gerichtet wird nach getrenntem Richtverfahren. Pro Klasse wird das jüngste Pferd als
erstes gerichtet. Es wird nach folgendem Richtsystem gewertet.
Bei jedem Pferd werden Typ, Kopf, Hals, Körper und Oberlinie, Fundament,
Schritt und Trab bewertet.
Das Total der Punkte wird durch die Anzahl der Positionen 7 und der Richter dividiert.
Das Resultat ergibt die Note für das betreffende Pferd.
Bei Punktegleichheit entscheidet zuerst die Typnote, ist diese gleich, entscheidet die
Trabnote. Ist diese Note auch gleich, so werden die Pferde nochmals vergleichend gerichtet.
Notenskala:
10 ausgezeichnet 5 genügend
9 sehr gut 4 mangelhaft
8 gut 3 ziemlich schlecht
7 ziemlich gut 2 schlecht
6 befriedigend 1 sehr schlecht
Araberschau für Shagya-Araber, Anglo-Araber und Partbred-Araber
in 8740 Farrach-Zeltweg auf der Reitanlage des RC Kaltenegger vom 18.-19.06.2011
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Provisorischer Zeitplan:
Samstag, 18. Juni 2011 ab 14.00 Uhr
Zuchtschauklassen für Anglo-Araber und Partbred-Araber
Zuchtschauklassen für Shagya-Araber
Sonntag, 19.Juni 2011 ab 10.00 Uhr
Zuchtschauklassen für Shagya-Araber Senioren
Championatsvergabe für alle Rassen
Zur Auflockerung ist ein Rahmenprogramm geplant (Interessenten zur Teilnahmen können
sich bei der Organisationsleitung melden Tel.: +43 664/3434275 bzw. +43 664/75043448
Richter:
ISG Richter
ISG Richter
ISG Richter
Hr. Franz Hoppenberger Österreich
Disziplinarkomitee (DC)
Hr.
Hr.
Sprecher
Computerauswertung
Hr. Manuel Leitner
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Ringsteward
Hr. Patrick Egger / Fr. Gerlinde Rom
Meldestelle
Fr. Kerstin Reinwald
Die Meldestelle ist wie folgt besetzt.
17. Juni 2011 von 15.00 – 19.00 Uhr
18. Juni 2011 von 07.30 – 18.00 Uhr
19. Juni 2011 von 08.00 – 18.00 Uhr
Berichterstattung:
Hr. Karl Hemmer
Vor Ort sind ein Filmteam der Ortweinschule Graz sowie ein Fotograf. Hier können Sie Ihre
DVD bestellen.
Wegbeschreibung
A9 Pyhrnautobahn – Knoten St. Michael/Steiermark –weiter S36 Richtung Klagenfurt –
Autobahnabfahrt Zeltweg West - links weiter Richtung Schloss Farrach – bei Kreisverkehr
rechts - nach 60m links abbiegen in die Hauptstrasse – Ortsbeginn Zeltweg/Ortsteil Farrach –
nach 200m rechts abbiegen – RC Kaltenegger
Die Anreise ist ab 17. Juni 2011 möglich.
Späteste Abreise am 20. Juni 2011.
Ihr Organistionsteam:
Fr. Kerstin Reinwald,
Fr. Nina Glantschnig
Fr. Kerstin Lackner
Fr. Sarah Winkler
Fr. Ilona Nemetz
Hr. Alexander Slamanig
Hr. Karl Hemmer
Araberschau für Shagya-Araber, Anglo-Araber und Partbred-Araber
in 8740 Farrach-Zeltweg auf der Reitanlage des RC Kaltenegger vom 18.-19.06.2011
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Allgemeine Bestimmungen
1. Die Teilnehmer unterwerfen sich der auf die Schauveranstaltung beschränkten und auf
Grundlage des in der Ausschreibung festgelegten Bewertungssystems getroffen
Entscheidung der Richter. Die Entscheidung der Richter ist nicht anfechtbar.
Die Richter sind vom Veranstalter/Organisator eingeladen, ehrenamtlich tätig zu sein und
nicht Beauftragte der Zuchtverbände, denen sie angehören.
2. Alle Pferde müssen frei sein von ansteckenden Krankheiten und aus einem seuchenfreien
Bestand kommen.
Impfungen gegen Influenza: Alle Pferde müssen die Impfungen durch einen Tierarzt
bestätigt haben. Die Grundimpfung besteht aus zwei Injektionen von Grippeimpfstoff, die
in einem Abstand von mindestens 21 Tagen und höchstens 92 Tagen durchgeführt
werden. Der Abstand der Wiederholungsimpfungen nach der vorangehenden Injektion
darf 365 Tage nicht überschreiten. Die zuletzt durchgeführte Impfung muss mindestens 10
Tage vor Eintreffen am Schauort vorgenommen werden.
Pferde ohne gültigen Impfpaß sind nicht startberechtigt.
Der Pferdepass wird kontrolliert. Pferdepass nicht vergessen!!
3. Transportkostenentschädigung wird nicht bezahlt.
4. Meldeschluß ist der 20. Mai 2011. Nennungen bis 27. Mai 2011 können nur mit
doppelter Nenngebühr angenommen werden!. Die Nennungen sind ausschließlich auf den
beiliegenden Anmeldeformularen oder Kopien davon, zusammen mit einer Kopie des
Abstammungsnachweises oder des Pferdepasses und des Impfausweises einzureichen.
5. Nenngeld pro Pferd/Schauklasse Euro 50.-
Kosten pro Box für die gesamte Veranstaltung (incl. erster Einstreu) Euro 95.-
Meldegeld und Boxengeld werden nicht rückerstattet.
6. Termingerechte Nennungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn das
entsprechende Nenngeld/Boxengeld auf folgendes Konto eingegangen ist:
Raiffeisenbank Lieboch – Stainz BLZ 38210, Konto 5017157.
Für Auslandsüberweisung bitte zusätzlich berücksichtigen:
SWIFT-BIC-CODE. RZSTAT2G210,
IBAN-CODE: IBAN AT08 3821 0000 0501 7157
Der Veranstalter behält sich im Hinblick auf das umfangreiche Programm vor, die
Teilnehmerzahl zu begrenzen bzw. Teilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen,
sowie im Falle besonderer Umstände oder höherer Gewalt notwendige Maßnahmen zu
treffen, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen.
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7. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für allfällige Unfälle, Krankheiten oder
Schäden von oder an Personen und Tieren.
8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Klassen zusammenzulegen, zu
teilen oder ausfallen zu lassen. Klassen mit weniger als 20 Pferden werden nicht geteilt.
9. Startnummern werden vom Veranstalter gegen ein Pfand des Pferdepasses ausgegeben.
Nach Rückgabe der Startnummern wird der Pferdepass rückerstattet.
10. Alle Pferde, auch alle Fohlen, müssen an der Hand vorgestellt bzw. mitgeführt werden!
11. Die Vorführer werden gebeten, in einheitlich weißer Kleidung oder mit schwarzer Hose
und weißer Oberbekleidung anzutreten.
Dreijährige und ältere Hengste müssen mit Trense vorgestellt werden.
Die Vorstellung der Pferde mit Stallhalfter ist nicht erlaubt!
12. Arzt, Veterinär und Hufschmied stehen während der ganzen Veranstaltung auf
Bereitschaft zur Verfügung. Allfällige Kosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
13. Futter und Einstreu für die Pferde können beim Stallmeister gekauft werden.
Schauregeln
1. Organisationskomitee-Mitglieder, Offizielle, Richter, Aussteller und Vorführer müssen
sich und ihre Begleitpersonen vorbehaltlos den Schauregeln unterziehen und die
Zuständigkeit des Disziplinarkomitees (DC) anerkennen. Das DC ist nicht haftbar für die
Folgen einer von Ihn getroffenen Entscheidung.
Richter und Schau-Organisator
2a. Richter dürfen den Schau-Katalog weder vor noch während einer Schau an der sie
richten, einsehen und die Ansage darf während des Richtens keine Hinweise auf die
Abstammung, frühere Leistungen und die Identität der Pferde oder Besitzer geben.
Es ist jedoch erlaubt, diese Informationen mitzuteilen, nachdem die Noten des Pferdes
bekannt gegeben wurden.
Bei zusammengelegten Klassen, bei den Klassen „Elf- bis achtzehnjährige und
neunzehnjährige und Ältere“, gibt der
Ansager das Geburtsjahr des zu richtenden Pferdes bekannt. Pro Klasse startet das jüngste
Pferd zuerst.
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2b. Veranstalter dürfen vor dem Verkauf der Kataloge an der Schau keine Mitteilungen,
die Aussteller oder ihre Pferde betreffend an die Presse aushändigen (Ausnahme sind
untenstehend beschrieben).
Kataloge dürfen erst am Tag vor der Schau zum Verkauf freigegeben werden.
Veranstalter, die sich der Presse bedienen, um ihren Katalog drucken zu lassen, können
dies tun, vorausgesetzt, dass sie einen schriftlichen Vertrag mit dem Verleger haben,
der bestätigt, daß der Teil des Magazins, der Einzelheiten über Aussteller und ihre Pferde
beinhaltet, nicht früher als einen Tag vor Schaubeginn verkauft oder an die Abonnenten
versandt wird.
3. Reise- und Unterkunftskosten der eingeladenen Richter sollen angemessen vergütet
werden.
4. Für jede Schau ist ein Reserverichter zu berufen. Er hat folgende Aufgaben:
4a. Einen fehlenden Richter zu ersetzen.
4b. Jede Klasse ganz zu richten, in welcher ein Pferd Gegenstand eine Interessenkonfliktes
eines berufenen Richters sein könnte. Dieser Richter muß für die ganze Klasse in
Ausstand treten.
4c. Vertritt der Reserverichter einen abwesenden Richter, so ist ein weiterer Richter zu
berufen.
5. Kein Mitglied des Organisationskomitees darf gleichzeitig richten. Ebensowenig
darf ein amtierender Richter ein gemeldetes Pferd vorführen, reiten, fahren oder sonst
in irgendeiner Weise handhaben und weder als Ringordner, technischer Delegierter,
Ansager, Kommentator noch in einer anderen offiziellen Eigenschaft an der Schau
auftreten, an der er richtet.
6. Dem Organisationskomitee ist das Recht vorbehalten, Nennungen ohne Begründung
zurückzuweisen.
Die Veranstalter sind persönlich verantwortlich, daß diese Regeln befolgt werden.
Für das Organisationskomitee sowie für Aussteller sind diese Regeln bindend.
Richter und Aussteller
7. Richter sind verpflichtet, ehrlich und mit Integrität zu richten. Richter dürfen weder das
Anwesen eines Ausstellers unmittelbar vor oder während der betreffenden Schau
besuchen, noch dessen Gastfreundschaft annehmen.
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8. Richter dürfen wissentlich kein Pferd richten, bei dem sie in einen tatsächlichen oder
scheinbaren Interessenskonflikt geraten könnten. Auch dürfen Aussteller einem Richter
kein Pferd vorführen, wenn ein tatsächlicher oder scheinbarer Interessenskonflikt das
Urteil des Richters beeinflussen könnte. Die Organisatoren dürfen keine Nennungen
akzeptieren, die auf irgendeine Verbindung mit einem eingeladenen Richter hinweisen,
wie sie unter Regel 9 aufgelistet sind, außer es sind ein anderer Richter und ein Reserverichter
verfügbar.
9. Ein tatsächlicher oder scheinbarer Interessenskonflikt ist beim Richten desjenigen Pferdes
gegeben, das
9a. Von einem Richter gekauft oder verkauft wurde, sei es als Eigentümer oder als Vermittler;
9b. Ganz oder teilweise im Besitz des Richters, eines nahen Familienmitgliedes oder eines
Geschäftspartners des Richters in einem Unternehmen für arabische Pferde ist;
9c. Vom Richter zu irgendeinem Zeitpunkt gepachtet worden ist;
9d. Vom Richter gezüchtet wurde oder einem Zuchtunternehmen gehört, in dem der Richter
angestellt ist;
9e. Vom Richter in seiner beruflichen Kapazität trainiert, untersucht oder regelmäßig
behandelt wurde;
10. Im Schauring soll jegliche Kommunikation zwischen Richter und Aussteller über
den Ringordner oder einen Steward geschehen.
11. Ein Richter oder ein Richterkollegium ist berechtigt, jegliche Auszeichnung zu verweigern,
wenn nach ihrer Ansicht ein Pferd eine solche nicht verdient.
Vollziehung
12. Die Schau-Organisatoren müssen ein Disziplinar-Komitee bestellen dessen Mitglieder
an den betreffenden Schauen weder richten noch ausstellen.
13. Nur Aussteller an den Schauen können eine Beschwerde gegen eine angebliche
Verletzung dieser Regeln einlegen. Ein solcher Protest muß schriftlich innerhalb von
24 Stunden nach dem angeblichen Regelverstoß eingereicht werden. Ein Depot von
Euro 50.- muss beim DC hinterlegt werden. Dieses kann zurückbehalten werden, wenn
die Beschwerde nach Meinung des DC leichtfertig eingereicht wurde.
14. Im Falle eines positiven Befundes an einem ausgestelltem Pferd, das einem chemischen
Test laut Reglement unterworfen wurde, trägt die Person, welche das Nennformular
unterzeichnet hat, die Verantwortung für die Verabreichung einer verbotenen Substanz
entgegen Regel 35. Es sei denn, die Person liefere ein vollständiges Beweismaterial, das
eine andere Person belastet. Der Beweis eines positiven Tests soll als stichhaltiger
Beweis gelten, dass ein Verstoß gegen Regel 35 stattgefunden hat.
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Vorschriften für Schauklassen
15. Die Vorführer sollen ordentlich gekleidet sein. Sie werden gebeten, in einheitlich
weißer Kleidung oder schwarzer Hose mit weißem Hemd anzutreten.
16. Die Vorführer dürfen keine Kleidungsstücke mit Reklameaufschrift tragen, die einen
Hinweis auf das vorgeführt Pferd geben könnte.
17. Widerspenstige Pferde können nach Ermessen der Richter zurückgewiesen werden.
18. Pro Pferd darf sich nur ein Vorführer im Ring befinden.
19. Die Richter können den Vorführer auffordern, das Maul des Pferdes zu öffnen oder Hufe
zur Inspektion aufzuheben.
20. Die Richter müssen die vorgeführten Pferde stehend, im Schritt und im Trab beurteilen.
21. Pferde, die zu spät in den Ring erscheinen und deshalb nicht am gemeinsamen Vorführen
der ganzen Klasse teilnehmen, werden ausgeschlossen.
22. Hengste im Alter von drei Jahren und darüber müssen mit sicherem und für das Pferd
angenehmen Zaum und Gebiß vorgeführt werden. Alle Vorführhalfter ohne Gebiß
müssen ebenfalls sicher und angenehm für das Pferd sein.
23. Jedes Pferd, das sich im Ring losreißt, wird automatisch als letzes seiner Klasse gerichtet,
und der Besitzer muß eine Buße (Euro 25.-) an die Organisatoren zahlen.
Sollte sich das Pferd ein zweites Mal losreißen, wird es disqualifiziert.
24. Es ist obligatorisch, daß die Championate gemäß der „Regeln für Championate“ gerichtet
werden, wie in der Ausschreibung veröffentlicht.
Lahmheit
24. Pferde, welche lahm zu sein scheinen, können von den Richtern gewertet und plaziert
werden. Richter können ein lahmes Pferd ausschließen, wenn ihm das Vorführen
Schmerzen verursacht.
Unerlaubte Manipulation an Pferden
25. Eine Veränderung der ursprüngliche Farbe der Haut, Deckhaare oder Huf ist nicht
erlaubt. Die Hufe dürfen nicht eingefärbt werden, und es dürfen keine Huflacke
verwendet werden. Haarfärbemittel, Glitterspray und kosmetische Operationen sowie
Hautverpflanzungen sind nicht erlaubt. Anmerkung: Farblose Huföle, Vaseline oder Öl
und weiße Kreide auf weißen Beinen ist erlaubt.
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26. Künstliche Verfahren, um die Augen zu vergrößern oder die natürlichen Gänge des
Pferdes zu verändern oder sonst seine Bewegungen und sein Verhalten durch Sauerstoffanreichung
des Blutes, Gewichte, beschwerte Hufeisen oder durch elektrische oder
chemische Behandlung jeglicher Art zu beeinflussen, ist verboten. Brandmale, Hiebe
oder andere Spuren auf dem Körper eines ausgestellten Pferdes, die aufgrund ihrer Lage
auf den Gebrauch unerlaubten Methoden hinweisen, können vom DC als stichhaltiger
Grund für den Ausschluß des betreffenden Pferdes von der Schau betrachtet werden.
27a. Pferde in Schauklassen können ganz oder teilweise geschoren werden mit Ausnahme
der Augenwimpern und der Haare im Inneren der Ohren, die nicht rasiert werden
dürfen. Die Tasthaare um Nüstern, Maul und Augen müssen unversehrt bleiben.
27b. Geräte, die dazu dienen, das natürliche Aussehen eines Pferdes zu verändern, sind in
den Stallungen nicht erlaubt. Dazu gehören Schwitzkragen, Schwitzmanschetten,
Schweifhalter, Fesseln und Gewichte. Aussteller, die solche Geräte auf dem Schaugelände
gebrauchen, werden vom DC für die Dauer der Schau ausgeschlossen.
Tierschutz
28. Übermäßiger Peitschengebrauch, übermäßige Stimulation durch Geräusche oder
Einschüchterung, Anwendung von Elektroschockgeräten oder Schmerzeinwirkungen
jeglicher Art sind auf dem gesamten Schaugelände und in den dazugehörigen
Stallungen zu jeder Zeit verboten.
Medikamentenmissbrauch
29. Das vorsätzliche oder unbeabsichtigte Verabreichen jeglicher Substanz ( einschließlich
Ingwer oder ähnlicher Reizmittel), die nicht als übliche Nahrung bezeichnet werden kann
und die die Leistung, das Temperament oder die Korrektheit der Gänge eines Pferdes
beeinflußt, ist verboten. Solche verbotene Substanzen sind im Anhang IV der FEI
Veterinärverordnung aufgelistet.
30. DCs können an jedem Pferd chemische Tests veranlassen. Ausgestellte Pferde können
nur von einem Test zurückgezogen werden, wenn der Tierarzt, der rechtmäßig zur
Entnahme der Blut-, Urin- und anderer Proben bestimmt wurde, bestätigt, daß nach
seiner Meinung eine solche Entnahme das betreffende Pferd oder seinen Betreuer
gefährden könnte. Kein ausgestelltes Pferd, das auf diese Weise zurückgezogen wurde,
kann einen Preis oder Titel erhalten, und es kann nicht weiter an der betreffenden Schau
teilnehmen.
31. Das DC kann an den ausgestellten Pferden Augenuntersuchungen auf pupillenerweiternde
Mittel durchführen lassen.
32. Richter können vom DC verlangen, jedes beliebige Pferd zu testen.
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Vorgehen bei Medikamentenmissbrauch
33. Blut und/oder Urin können von einem ausgestellten Pferd nur durch einen rechtmäßig dazu
befugten Tierarzt entnommen werden, der die FEI Veterinär-Vorschriften für die Entnahme
und Protokollierung der Proben für die Untersuchung und die unabhängige Überprüfung befolgt.
Solche Proben müssen in einem entsprechend ausgestatteten Labor untersucht werden.
34. Wenn ein bevollmächtigtes Labor einen positiven Befund festgestellt hat, muss es den Schau-
Veranstalter benachrichtigen, welche Maßnahmen in Übereinstimmung mit den
„Regeln für Disziplinarkomitees“ treffen wird.
Regeln für Championate
Championate werden vergleichend wie folgt gerichtet:
1) Erstplazierte Pferde werden nach dem Alter aufgestellt ( jüngstes Pferd rechts); die zweitplazierten
Pferde dahinter in der gleichen Reihenfolge.
2) Die Richter besichtigen die erstplazierten Pferde, zuerst jedes einzelne stehend und dann
im Schritt und Trab. Die Richter dürfen nicht miteinander sprechen.
3) Der Champion wird aus den Pferden der ersten Reihe mittels schriftlicher Stimme jedes Richters
gewählt. Das am besten plazierte Pferd wird Champion. Bei einem ex aequo wird das Pferd mit
der höchsten Punktezahl in seiner Klasse zum Champion ernannt.
4) Wenn der Champion bestimmt ist, wird der Reservechampion auf dieselbe Weise aus den übrigen
erstplazierten, zusammen mit den zweitplazierten hinter dem Champion gewählt.
Es besteht außerdem Bedarf für einen drittplazierten Champion, der, nachdem der Champion und
Reservechampion gewählt wurden, ernannt wird. Dieser drittplazierte Champion wird nicht
öffentlich bekanntgegeben, aber er wird Reservechampion für den Fall, daß der Champion oder
Reservechampion disqualifiziert wird. Geht der drittplazierte Champion nicht aus den Stimmzetteln
hervor, so werden die Richter gebeten, einen zu ernennen. Für den Fall, daß beide, der
Champion und Reservechampion, disqualifiziert werden, wird kein weiterer Ersatz benannt,
abgesehen von dem drittplazierten Champion, der zum Champion aufrückt.
5) Um die Spannung im Publikum zu erhalten, können alle zweitplazierten Pferde im Schritt und
Trab gezeigt werden, aber nur der zweitplazierte hinter dem Champion wird in Betracht gezogen.
6) Die von den Richtern abgegebenen Stimmen werden unmittelbar nach den Championaten im
Schaubüro publiziert.
7) Wenn ein erstplaziertes Pferd nicht am Championat teilnehmen kann, wird das zweitplazierte
Pferd seinen Platz einnehmen und zusammen mit den erstplazierten gerichtet. Sollte ein
erstplaziertes aus irgendeinem Grund aus dem Ring gewiesen werden, wird erachtet, es habe
am Championat teilgenommen, und deshalb kann des zweitplazierte nicht mit den anderen
erstplazierten gerichtet werden. Ein abwesendes erst- oder zweitplaziertes Pferd kann nicht durch
dritt- oder tiefer plaziertes ersetzt werden.
Alle Pferde, die sich für ein Championat qualifizieren, müssen daran teilnehmen. Nichtteilnahme
ohne tierärztliches Zeugnis zieht die Disqualifikation des Pferdes und die Streichung
aller Ergebnisse und Plazierungen nach sich. Im Falle einer Disqualifikation rückt das hinter
dem disqualifizierten stehende Pferd in der Klasse um einen rang vor, kann aber nicht am
Championat teilnehmen.
Araberschau für Shagya-Araber, Anglo-Araber und Partbred-Araber
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Hotel, Unterkünfte
Hotel-Restaurant Hubertushof 3*
Bahnhofstrasse 81
A-8740 Zeltweg
Tel.: 0043 (0) 3577/22315
www.hotelhubertushof.at
Hotel Bernhard
Hauptstrasse 10/6
A-8740 Zeltweg
Tel.: 0043 (0) 3577/22114
www.hotel-bernhard.at
Hotel-Restaurant Hirschmugl
Hauptstrasse 1
A-8740 Zeltweg
Tel.: 0043 (0) 3577/22365
www.hotel-hirschmugl.at
Gasthaus zur Waldschenke
Uferweg 7
A-8740 Zeltweg
Tel.: 0043 (0) 3577/22560
www.waldschenke.zeltweg.at
Landhaus Wilhelmer 3*
Bundesstrasse 19
A-8753 Aichdorf
Tel.: 0043 (0) 3577/22631
www.wilhelmer.net
Hotel-Restaurant Schloß Gabelhofen 4*
Schlossgasse 54
A-8753 Fohnsdorf
Tel.: 0043 (0) 3573/55550
www.gabelhofen.at